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Einkommensteuerrichtlinien – Wartungserlass 2011 Zeitnaher Grundstücksverkauf als werterhellender Umstand Basispauschalierung bei Betriebseröffnung High-School-Jahr in Amerika als außergewöhnliche Belastung? Fahrtkosten bei einem angestellten Arzt mit SonderklassehonorarenKennzeichnend für die Mediation ist, dass der Mediator den Parteien nicht die eigene Entscheidung abnimmt, sondern sie in ihrer Eigenständigkeit unterstützt.
Im Sinne einer Allparteilichkeit ist der Mediator verantwortlich dafür, dass die Parteien in einem optimierten Verhandlungsumfeld die Chancen für Einigungen und ihre Interessen erkennen können und diese Möglichkeiten, den Konflikt beizulegen, nicht verpassen.
Vereinfachend gesagt unterstützt der Mediator die Parteien besser miteinander zu verhandeln, um so rascher und kostengünstiger zu einer Einigung zu kommen.
Der Mediator bedient sich wissenschaftlicher Erkenntnisse und Werkzeuge der Kommunikations- und Verhandlungsforschung, die er auf der Grundlage seiner wirtschaftlichen Kompetenz einsetzt und ausübt.
Die wirtschaftlichen Einigungen scheitern meist nicht aus Mangel an gutem Willen, sondern aus der mit der Konfliktsituation einhergehenden Verengung der Perspektive und der Unmöglichkeit, die gewohnte Beweglichkeit, Präzision und professionelle Performance aufrecht zu erhalten.
In dieser Situation hilft die Mediation den Parteien durch ihr strukturiertes Verfahren in meist ein bis zwei ganztägigen Sitzungen von der schriftlichen Verfahrensvereinbarung am Anfang, bis hin zur schriftlichen Vereinbarung über das Einigungsergebnis am Verfahrensende, die Konfliktpositionen sowie die dahinterliegenden Interessen aufzuarbeiten, Lösungsvarianten zu suchen und diese in einem rechtlich abgestimmten Rahmen festzumachen.
Das Verfahren „lebt“ sozusagen von der Freiwilligkeit der Parteien und kann von jedem zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden. In den meisten Fällen werden auch rechtliche oder wirtschaftliche Berater von jeder Konfliktpartei für sich mit eingebracht, um in jedem Verfahrenschritt die notwendige Information und Beratung der Parteien sicherzustellen.
Der Vorteil der Mediation im Verhältnis zu anderen Verfahren der Konfliktbeilegung – vom Gerichtsverfahren bis hin zur eigenen Verhandlungsführung – liegt einerseits in der Freiheit, das Verfahren zeitlich, örtlich und inhaltlich mitbestimmen, sowie Lösungen formulieren zu können, die weit über das hinausgehen, was Gerichtsurteile festschreiben können.